1. Abschluß eines Diplom-, Magister- oder Master Studienganges. Es muss sich nicht unbedingt um die Philosophische Fakultät handeln, Übersetzer können auch das Diplom einer anderen Fakultät haben, sie müssen aber gute Sprachkenntnisse in der betreffenden Fremdsprache und in Kroatisch beweisen.
2. PC-Kenntnisse und entsprechende IT-Ausstattung – PC mit einem installierten Microsoft Office-Programmpaket (XP oder 2003) und mit dem zugehörigen Proofing tools-Paket für die Korrektur und Rechtsschreibungs- und Grammatikprüfung. Proofing tools sind NICHT Bestandteil des Microsoft Office Pakets wie Word und müssen zusätzlich gekauft werden. Sollte der Text dem Übersetzer nicht per E-mail zugestellt werden können, hat der Übersetzer diesen Text abzuholen und dessen fristgerechte Lieferung zu sichern. Wird eine Übersetzung nicht geliefert, bzw. nicht in einer angemessenen Frist geliefert, gilt der Auftrag leider als nicht erfüllt.
3. Die Übersetzungen müssen richtig, fristgerecht geliefert und in der vorgegebenen Form erstellt sein und die Rechtsschreibung und Grammatik sind mit vorhin erwähnten Tools zu prüfen. Wir ersuchen die Übersetzer, bei der Lieferung ihrer Übersetzungen auch die Anzahl der Normseiten anzugeben, dadurch wird die Abrechnung beschleunigt und erleichtert. Bei der Abrechnung können die Leerzeichen nicht berücksichtigt werden. Bei der Übersetzung sind entsprechende Wörterbücher und Literatur zu benutzen, denn eine langfristige Zusammenarbeit kann nur durch eine gute Qualität der Übersetzungen erzielt werden. Sollte der Auftraggeber mit einer durch den Übersetzer gelieferten Übersetzung nicht zufrieden sein und berechtigterweise eine zusätzliche Prüfung und Berichtigung verlangen, muss der Übersetzer dieser Forderung des Auftraggebers entgegenkommen. Dasselbe kann von der Agentur bei der Prüfung der gelieferten Übersetzung verlangt werden.
4. Besondere Anmerkung für Gerichtsdolmetscher: Wir ersuchen die Gerichtsdolmetscher, die Bestimmungen der Dolmetscherordnung zu beachten, die sich auf die Form, Einbindung, blaue Stempelfarbe, Deckseite und Beglaubigungstext beziehen.
5. Ausstattung mit Wörterbüchern und anderen Arbeitshilfen. Auf Grund des unzureichenden Wörterbuchangebots sind die Internetsuche und bei Bedarf auch Verständigung mit entsprechenden Fachleuten unbedingt erforderlich. Sollte der Auftraggeber mit einer durch den Übersetzer gelieferten Übersetzung nicht zufrieden sein und zusätzliche Prüfung und Korrektur verlangen, muss der Übersetzer bereit sein, zusätzliche Arbeit zu leisten und wenn diese Leistungen einem anderen Übersetzer anvertraut werden, wird seine Vergütung um den Preis der Leistungen des anderen Übersetzers reduziert.
6. Die Übersetzer sind verpflichtet, bei der Übersetzung von Fachtexten die Textteile bzw. Termine zu kennzeichnen, die ihres Erachtens einer zusätzlichen Prüfung bedürfen, sowie die rechtzeitig Hilfe bei der Übersetzung von Fachausdrücken zu verlangen (es genügt, solche Nachrichten einfach mit SOS – Bezeichnung der Übersetzung zu kennzeichnen), damit wir diese dringend bearbeiten können. Wir werden Ihnen gerne die erforderliche Hilfe nach unseren Möglichkeiten leisten.
Auf Grund der kurzen Lieferfristen sind wir oft gezwungen, mit der Übersetzung eines Textes mehrere Übersetzer zu beauftragen und den Text auf diese aufzuteilen. Es ist in solchen Fällen wichtig, eine einheitliche Terminologie zu verwenden und deshalb sind die Übersetzer zur Einhaltung der mit dem Auftrag übermittelten Hinweise verpflichtet und Glossars auszuarbeiten, die in vorgegebener Form zu liefern sind und im Preis der Übersetzung eingeschlossen sind.
7. Sämtliche Übersetzungen werden in der Agentur vor dessen Lieferung an den Auftraggeber geprüft und den Übersetzern werden korrigierte Übersetzungen übersandt, die als track changes gekennzeichnet sind. Wir ersuchen die Übersetzer, diese Rückmeldungen wegen der künftigen Zusammenarbeit zu beachten, da dadurch die künftige Arbeit mit derartigen Texten erleichtert wird. Die zur Berichtigung, Korrektur und Lektorat zugestellten Texte sind von Übersetzern, Korrektoren und Lektoren auf die gleiche Weise gekennzeichnet.
8. Die Übersetzer unterschreiben ihre Übersetzungen mit Vornamen und Namen oder mit «Arbeitsnamen» nach eigener Wahl. Auf diese Weise werden die Übersetzer Rückinformationen bekommen und den Auftraggebern wird die Wahl des Übersetzers ermöglicht, wodurch eine größere Kundenzufriedenheit erzielt wird.
9. Abrechnung. Das Abrechnungsformular für Übersetzungen für den jeweiligen Monat ist bis zum 5-ten Tage des Folgemonats zu übersenden. Die in dieser Frist zugestellten Rechnungen werden innert einer Frist von 15 Tagen beglichen.

